Zahnersatz, CEREC 3D
Zahnersatz lässt sich aus einer unendlichen Vielfalt verschiedenster Werkstoffe herstellen und kombinieren. Natürlich sollen diese Werkstoffe nach entsprechender Prüfung und Bewertung keinen Schaden dem Organismus zuführen, was der Gesetzgeber seit Januar 1995 im so genannten Medizinproduktegesetz (MPG) erlassen hat. Es fordert für alle Medizinprodukte eine EU-Konformitätserklärung.
In der ganzheitlich orientierten Zahnarztpraxis reicht dies aber nicht aus. Vor allem bei bereits bekannten Sensibilisierungen allgemeinmedizinischer Art eines Patienten ist eine individuelle Prüfung und Testung der jeweils vorhandenen und/oder der neu zu inkorporierenden Werkstoffe durchzuführen. Diese individuellen Verträglichkeitsbestimmungen sind immunologisch mit den Möglichkeiten der Umwelt-ZahnMedizin und regulationsmedizinisch mit Hilfe der Elektroakupunktur nach Voll durchzuführen.
Klar wird hierbei, dass das System "Zahn-Kiefer" nicht isoliert im Körper betrachtet werden kann, sondern grundsätzlich jeglicher Eingriff im System "Mensch" Auswirkungen an anderer Stelle haben kann. Daher gilt, dass individuell für jeden Einzelnen das Prädikat "Biokompatibler Zahnersatz" erst nach Durchführung der heute möglichen Testverfahren ausgesprochen werden kann.
Viele neue Verarbeitungsmethoden und neue Keramikwerkstoffe lässt uns die Materialauswahl einfacher gestalten, was nicht heisst, dass vorherige Prüfungen dadurch wegfallen. Der Anteil vollkeramischer Lösungen nimmt zu, der Anteil CAD/CAM-gefertigter Restaurationen wird steigen.
Eine inzwischen praxisreife, digitale und bei kleineren Versorgungen wie Keramikfüllungen, Kronen und Brücken in einer Sitzung durchzuführende Therapie, stellt das CEREC 3D Verfahren dar. Mit CEREC 3D lassen sich nicht nur kosmetisch ansprechende, sondern auch metallfreie, langlebige Restaurationen herstellen.